Berücksichtigt werden alle Personen, welche im Grossen Rat sind. Durch die Stellvertretungslösung wächst die Liste somit pro StellvertreterIn und Session weiter an, sodass die Anzahl Ratsmitglieder mit 120 übertroffen wird. Für alle gilt jeweils: die Zahlen sind relativ zu den möglichen Abstimmungen, d.h. wer an einer Session nicht teilgenommen hat wird für diese auch nicht als ‚Abwesend‘ berücksichtigt.