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Der Grosse Rat unter der Lupe

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Der Grosse Rat soll bei 120 Mitgliedern bleiben

An der diesjährigen Augustsession hatte der Grosse Rat einen Vorstoss der SP-Fraktion zu diskutieren, der eine Verkleinerung des Grossen Rates auf 90 Mitgliedern verlangt. Der Vorschlag wurde klar abgelehnt – immerhin wären so vielleicht 30 Grossratsmitglieder bald ohne ihren Sitz. Ein ähnlicher Vorschlag der SP – mit einer Reduktion auf 80 statt 90 Sitze im Grossen Rat – wurde 2008 von den Stimmberechtigten knapp abgelehnt, und nach der ablehnenden Reaktion des Grossen Rates soll erneut eine Initiative lanciert werden. Die nächste Abstimmung zur Reform des Grossen Rates folgt somit bald.

Ausserdem ist dies die dritte Augustsession, deren Abstimmungen auf grwatch.ch dokumentiert sind – die Datenbasis ist also bereits im dritten Jahr angelangt. Mittlerweile sind es mehr als 300 Abstimmungen des Grossen Rates, die hier grafisch und statistisch aufbearbeitet werden. Und es werden noch viele weitere folgen… puttygen download

Kulturförderung wird zum Marathon

Die Februarsession 2017 stand ganz im Zeichen der Kultur – kurz nach der hart umkämpften Olympiaabstimmung sahen sich die Parteien mit dem Kulturförderungsgesetz konfrontiert. Nach einer dreitägigen Debatte und insgesamt 34 Abstimmungen nur zu diesem Geschäft wurde das neue Gesetz zwar verabschiedet, die Diskussion aber nicht abgeschlossen, da mit dem Kulturleitbild und der Finanzierungsfrage einige Punkte weiterhin ungeklärt sind.

Die Relevanz von Informationen in der Politik

Diese Woche hat der Regierungsrat des Kantons Graubünden einen überfälligen Schritt nachgeholt: Das Grobkonzept und das Kandidaturdossier für die Olympischen Winterspiele 2026 sind seit Dienstag auf der Website des Kantons öffentlich einsehbar. Bereits in der Dezembersession des Grossen Rates war die Kritik am «Geheimkonzept» gehört worden, es brauchte aber anscheinend zwei Zugangsgesuche nach dem neuen Öffentlichkeitsgesetz, um die Regierung zu diesen Schritt der Transparenz zu bewegen.

Unklar ist, ob die Regierung zu diesem Schritt verpflichtet gewesen wäre. Da die Dokumente innerhalb der Bearbeitungsfrist veröffentlicht wurden, wird das Zugangsgesuch «gegenstandslos» und die juristische Abklärung der Frage, ob laut Öffentlichkeitsgesetz ein Anspruch auf Einsicht besteht, nicht beantwortet.

Fakten statt Verstecken

Eigentlich sollte diese Abklärung des Anspruches aber irrelevant sein. Am 12. Februar 2017 stimmen die Bündnerinnen und Bündner über die Grundsatzfrage pro oder contra Olympiakandidatur ab. Essenzielle Grundlage dieser Abstimmung ist das Kandidaturdossier, welches bereits am 15. Dezember 2016 bei Swiss Olympic eingereicht wurde. Die vorgebrachte Begründung, dass die Westschweizer Konkurrenten nicht «abschreiben» und somit die guten Ideen der Bündner Bewerbung klauen können, scheint kaum gewichtig genug für die Vorenthaltung dieser Informationen. Dies gerade im Bewusstsein, dass die Westschweizer ihre Kandidatur zum selben Zeitpunkt eingereicht haben, d.h. ihr eigenes Dossier auch bereits erstellt haben.

Bei Abstimmungen sollten die Stimmberechtigten grundsätzlich Zugang zu allen Informationen haben, welche die Abstimmung betreffen. Eine informierte Entscheidung der StimmbürgerInnen bedingt die volle Faktenlage, und dazu gehört im Fall der Olympiakandidatur auch die Grundlage für die Kandidatur selbst. Dass einige Informationen – das Grobkonzept der Wirtschaftsverbände und das Kandidaturdossier selbst – quasi erst auf Antrag veröffentlicht werden, zeugt von wenig Vertrauen in die Stimmberechtigten, und nicht zuletzt auch in das Projekt selbst, wenn Details nicht mitgeteilt werden.

Wieso wurde der Grosse Rat nicht aktiv?

Es ist nicht Aufgabe der Regierung oder des Grossen Rates, mögliche Konsequenzen oder relevante Fakten zu «schützen», d.h., vorzuenthalten. Der Zugang zu Fakten und Informationen ist dabei nicht eine parteipolitische Sache und hat auch nichts mit der Zustimmung oder Ablehnung des konkreten Projektes zu tun, sondern ist eine Grundsatzfrage: werden die Stimmberechtigten ernst genommen und wird ihnen eine Entscheidung basierend auf allen vorhandenen Fakten ermöglicht, oder filtert die Politik die nutzbaren Informationen?((Nicht zu vergessen ist dabei, dass das Bundesgericht den Bundesrat beispielsweise gerügt hat, dass bei der Abstimmung zur Unternehmenssteuerreform II die Informationsgrundlage keine korrekte Meinungsbildung ermöglicht hat, siehe z.B. Berichterstattung in der NZZ.))

Interessanterweise hat die Mehrheit des Grossen Rates somit eine schlechtere Entscheidungsgrundlage als die Stimmbevölkerung in der Olympia-Abstimmung. Der Zugang zum Grobkonzept wurde nur den Mitgliedern der Wirtschaftskommission gewährt, sodass die grosse Mehrheit des Grossen Rates den Entscheid zur Weiterführung der Kandidatur ohne die komplette Faktenlage getroffen hat. Eigentlich wäre es bereits Auftrag des Grossen Rates, von der Regierung die vollständige Auskunft zu verlangen, und dies nicht aus taktischen Überlegungen an Einzelpersonen in der Bevölkerung zu delegieren, welche per Zugangsgesuch Einsicht verlangen.

 

Für den Zugang zu amtlichen Dokumenten hat der Kanton Graubünden eine Informationsseite online geschalten. Neben der Beschreibung des Vorgehens ist auch eine Mustervorlage für ein Gesuch bereitgestellt, welche anschliessend elektronisch eingereicht werden kann.

Klare Fronten: Olympia wird debattiert

Die Rückweisungsdebatte zur Botschaft für die Olympiakandidatur 2026 hat zwar lange gedauert, der Entscheid fiel aber erwarteterweise deutlich: nur die SP hat sich für die Rückweisung ausgesprochen und entsprechend gestimmt, während bei den anderen Fraktionen Olympia grundsätzlich begrüsst wird. Damit steigt der Grosse Rat heute in die Detailberatung ein, wobei auch hier kaum Anpassungen an der Vorlage der Regierung zu erwarten sind – somit nimmt die Abstimmung von Gestern Abend das abschliessende Resultat wahrscheinlich bereits vorneweg.

Die grosse Jadgdebatte

Die Oktobersession war dieses Jahr die Jagdsession: ganze 32 Mal haben die Grossratsmitglieder ihre Knöpfe zur Initiative „Für eine naturverträgliche und ethische Jagd“ und für die Teilrevision des Kantonalen Jagdgesetzes gedrückt. Dabei waren nur die Abstimmungen zur Teilrevision umstritten, während bei der Initiative die meisten Grossratsmitglieder konsequent der Kommission und Regierung gefolgt sind.

Ein Jahr Daten

Mit der Wahl von Michael Pfäffli zum Standespräsidenten läutet der Grosse Rat nicht nur das neue Jahr ein, sondern auch das zweite Jahr, in dem die Arbeit der Grossratsmitglieder dank elektronischem Wahlresultat besser nachverfolgt werden kann.

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Nicht einmal eine Pause

Die Juni-Session des Grossen Rates ist gestern zu Ende gegangen. Mittlerweile sind die Daten aktualisiert, insgesamt ist jetzt ein ganzes Jahr des Grossen Rates elektronisch auf grwatch.ch festgehalten. In diesem Jahr gab es 137 Abstimmungen, wobei nur Andri Perl (SP/Chur) keine einzige dieser Abstimmungen verpasst hat – am anderen Ende der Anwesenheitsskala bleibt Heinrich Berther (CVP/Disentis), der gerade halb so oft wie Perl auf den Knopf gedrückt hat.

Ansonsten gab es diese Session wenig aussergewöhnliche Abstimmungen, mit Ausnahme der Abstimmung für eine Pause, die zu einer bunt gefleckten Abstimmungskarte geführt hat (siehe unter Ratsbetrieb).

Ein Öffentlichkeitsgesetz für Graubünden

…zumindest für alles, was kantonal ist.

Wie verschiedene Medien bereits berichtet haben (siehe RTR, SRF Regi und Südostschweiz im Ticker), hat der Grosse Rat in der aktuellen Session das neue Öffentlichkeitsgesetz verabschiedet – nach einer deutlichen Einschränkung und nachdem die Verhandlung einige Male von Session zu Session verschoben wurde.

Am meisten zu diskutieren gab der Einbezug der Gemeinden und Regionen im neuen Gesetz. Die Abstimmung war schliesslich sehr knapp (siehe Abstimmungskarte) mit einer relativen Mehrheit von 60 zu 53 Stimmen (und 7 Abwesenden) zu Ungunsten der Transparenz. Die Fraktionen der BDP und CVP konnten mit einigen Stimmen der FDP und SVP verhindern, dass auch Gemeinden und Regionen vom Gesetz betroffen sind.

Bald Livestream des Grossen Rates?

Februarsession 2016

Die Februarsession 2016 war von der stundenlangen Debatte zu Regierungsprogramm und Finanzplan für die Jahre 2017 bis 2020 geprägt; daneben blieb kaum Zeit für andere Geschäfte. Dabei wurde erneut das Öffentlichkeitsgesetz verschoben, welches bereits in der Dezembersession hätte behandelt werden sollen. Dafür wurde mit grossem Mehr beschlossen, die Einführung eines Livestreams der Grossratssession zu überprüfen, damit Interessierte nicht nach Chur reisen müssen, um die Debatte mitverfolgen zu können.

Weniger Unterstützung über die Parteigrenze hinaus fanden die zwei Aufträge der CVP, sodass beispielsweise keine Unterstützungsbeiträge an Neulenker/-innen für die Zweiphasenausbildung ausbezahlt werden.

Februarsession 2016

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